Das Grundgesetz der neu gegründeten BRD trat am 23.05.1949 in Kraft, allerdings mussten die Westalliierten es erst genehmigen. Der Staat sollte nun auf den parlamentarisch-demokratischen Prinzipien einer Republik aufgebaut werden. Ein sogenanntes Besatzungsstatut, das noch bis 1955 gültig war, regelte zudem die Mitbestimmung der Besatzungsmächte. Diese sollten bei Umänderungen des Grundgesetzes ihre Zustimmung geben und wenn es die Sicherheitslage oder der Erhalt der demokratischen Staatsform erforderte, eingreifen können. Auch wurden die auswärtigen Angelegenheiten Deutschlands komplett von den Allierten Mächten übernommen.
Das neue Grundgesetz glich in großen Teilen der früheren Weimarer Verfassung. Dennoch waren einige grundlegende Formulierungen und Passagen verändert worden. Angesichts der Erfahrungen, die die Deutschen mit den Nationalsozialisten gemacht haben, dass diese sich innerhalb dieser Ordnung durchsetzen konnten und an die Macht kamen, wurden bestimmte Grundsätze festgelegt. An erster Stelle stand nun die Unveräußerlichkeit der Grundrechte. Auch wurden alle Parteien auf die demokratische Verfassung eingeschworen. Das Konstruktive Misstrauensvotum sollte zudem den politischen Wechsel während der Legislaturperiode einer Regierung ermöglichen. Die Macht des Bundespräsidenten wurde ebenfalls eingeschränkt, da die Ausschöpfung seiner Rechte in den Augen der Deutschen nicht unerheblich daran beteiligt war, die Weimarer Republik zum Scheitern zu verurteilen. Gleichsam waren Volksentscheide nicht mehr möglich, da eine demagogische Ausnutzung dieser plebiszitären Vorgaben verhindert werden sollte.
Das Bundesverfassungsgericht, welches 1951 in Karlsruhe seine Geburtsstunde hatte, überwachte nun die Einhaltung dieser sozial- und rechtsstaatlichen Beschlüsse und widmet sich dieser Tätigkeit noch heute. Es bestand und besteht aktuell aus zwei Senaten, die jeweils mit acht Richtern besetzt sind. Diese werden vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Die Möglichkeit, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, spielte und spielt im Hinblick auf die Sicherung der Grundrechte eine bedeutsame Rolle.
